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NIS-2 EU-Richtlinie Cyber-Sicherheit richtig umsetzen

Beratung zum Thema NIS-2 nicht nur für kritische Infrastrukturen

Als erfahrener ITK-Unternehmensberater biete ich Ihnen umfassende Beratungsleistungen im Bereich der NIS2-Richtlinie (Network and Information Systems Directive) an. Die NIS2-Richtlinie der Europäischen Union stellt erhöhte Anforderungen an die Cybersicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen. Diese Anforderungen zu erfüllen, ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Schritt, um Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen zu schützen und Ihre Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

Warum ist NIS2 wichtig für Ihr Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der gesamten EU zu verbessern, indem sie Mindeststandards für die Netz- und Informationssicherheit festlegt. Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen oder als Anbieter wesentlicher Dienste klassifiziert sind, müssen diese Standards erfüllen. Dies umfasst:

  • Die Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Risikominimierung.
  • Die Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden.
  • Die regelmäßige Überprüfung und Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich NIS2-Beratung

Mit meiner langjährigen Erfahrung und fundierten Fachkenntnissen im ITK-Bereich unterstütze ich Sie dabei, die Anforderungen der NIS2-Richtlinie effizient und effektiv zu erfüllen. Meine Beratungsleistungen umfassen:

  1. Analyse des aktuellen Sicherheitsniveaus: Überprüfung der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen und Identifikation von Schwachstellen, die behoben werden müssen, um den NIS2-Anforderungen gerecht zu werden.
  2. Entwicklung einer maßgeschneiderten Sicherheitsstrategie: Basierend auf der Analyse erarbeite ich eine individuelle Strategie, die genau auf die Bedürfnisse und Risiken Ihres Unternehmens abgestimmt ist.
  3. Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Unterstützung bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass alle technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt werden.
  4. Incident-Response-Plan (IRP): Es wird ein Incident-Response-Plan (IRP) entwickelt, um die Verfahren und Maßnahmen zu standardisieren, die bei einem Cybersecurity-Vorfall zu ergreifen sind.
  5. Registrierung beim BSI: Ich helfe Ihnen bei der BSI Registrierung. Vor der Meldung ist es entscheidend zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt der NIS-2 unterliegt.

Ich unterstütze Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit und auf ihrem Weg zur NIS2-Compliance. Vertrauen Sie auf meine Expertise und Erfahrung, um die Sicherheit und Resilienz Ihres Unternehmens zu stärken.

Kontaktieren Sie mich, um mehr über meine Dienstleistungen zu erfahren.