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ITK – Beratung – Planung – Beschaffung

Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Meine Veröffentlichungen

Spätestens mit der Umsetzung des European Accessibility Act, der ab 2025 verpflichtend wird,
stehen zahlreiche Institutionen und Unternehmen unter Handlungsdruck. Dieser Rechtsakt
fordert, dass sowohl Produkte (z. B. Bankautomaten, E-Books, Selbstbedienungsterminals) als
auch Dienstleistungen (z. B. Webseiten, Apps, E-Commerce-Angebote) barrierefrei zugänglich
sein müssen.
In Deutschland wird das durch mehrere Gesetze und Verordnungen konkretisiert, unter
anderem:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV)
  • EU-Richtlinie 2016/2102 (speziell für öffentliche Stellen)

Digitale Barrierefreiheit

DownloadDas Ende digitaler Ignoranz

    ITK-Unternehmensberater Thomas W. Svilar